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Wichtig: Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Es ist ein Ersatzdatum anzugeben.
Die Gebühren werden bei der Ausschreibung bekannt gegeben. Sie sind bei der Anmeldung zu entrichten (nach Erhalt der Rechnung) und verfallen bei Nichterscheinen der Kandidatin oder des Kandidaten zur Prüfung oder bei Nichtbestehen der Prüfung. (Art.18, Anhang 1 der Hochseeausweis-Verordnung)
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Die Bestätigung des Prüfungsdatums folgt später.
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